Sach- und Rechtslage:

Der Vorhabenträger plant im Geltungsbereich die Neuerrichtung von vier Stück Doppelwohn-häuser. Für die erforderliche Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die Entwürfe der Plan-zeichnung und Begründung, eines Nutzungskonzeptes sowie der Fachbeitrag zur Waldumwand-lung, eine artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung, die Prognose der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen und ein Entwässerungskonzept erstellt. Der Planverfasser des Büros für Stadtplanung Gieselmann und Müller GmbH, Oldenburg, wird hierzu in der Sitzung vortragen.

Zur Waldumwandlung ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Waldumwandlung nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) an die Naturschutzbehörde des Landkreises Wesermarsch gestellt. Beabsichtigt ist den Waldverlust auf einer Ersatzfläche von 1.430 qm in der Gemeinde Jade auszugleichen. Das Einverständnis des Flächeneigentümers ist im Antrag gegengezeichnet. Der Ausgleich ist nach Genehmigung des Antrages und vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Grunddienstbarkeit im Grundbuch des belasteten Grundstücks einzutragen.  

 

Finanzierung:

Die Kosten und Auslagen der Gemeinde Stadland  trägt der Vorhabenträger.

 

 

Die Entwürfe zur Planzeichnung und Begründung sowie notwendige Gutachten liegen den Ausschussmitgliedern vor. Alexander Wagenhuber vom Büro für Stadplanung Gieselmann + Partner, Oldenburg, trägt zu den gefertigten Entwurfsunterlagen vor. Er beschreibt den Geltungsbereich und das geplante Nutzungskonzept. Eine Bebauung mit bis zu vier Doppelhäusern soll möglich werden. Die Untersuchung zur Lärmbeeinträchtigungen durch Bahnlinie, vorhandenes Wohngebiet und Kreisstraße ist durchgeführt worden. Die Ergebnisse für eine aktieve und passive Lärmdämmung sind in die Planung eingeflossen.  Angaben zur Dachbegrünung, Grundstücksgestaltung, Einfriedung u.a. sind in den örtlichen Bauvorschriften erfasst.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Entwurfsunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56, Friesenstraße, zur Kenntnis und stimmen der Planung nach kurzer Aussprache zu. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen. 

 

Beschlussempfehlung:

Die Entwurfsunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56, Friesenstraße, werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen.