Beschlussempfehlung:
Aus Sicht der Verwaltung kann eine Unterzeichnung der anliegenden Erklärung nach Vorbefassung im Verwaltungsausschuss erfolgen.
Beschlussempfehlung:
Aus Sicht der Verwaltung kann eine Unterzeichnung der anliegenden Erklärung nach Vorbefassung im Verwaltungsausschuss erfolgen.