Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit der Deutschen Verkehrswacht e.V. aufzunehmen, damit ein Messgerät zur “Verkehrszählung” installiert wird. Parallel ist von der Verwaltung zu prüfen, ob und zu was für einen Preis die Gemeinde selbst ein derartiges Messgerät erwerben kann.
Der Antrag wird bis zu Vorlage eines Messergebnisses zurückgestellt.