Sitzung: 01.03.2018 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 017/2018
Beschlussempfehlung:
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG werden die als Drucksache beigefügte Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG und die Delegation von personalrechtlichen Befugnissen festgesetzt.