Sitzung: 14.12.2023 Rat
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/382/2023
Beschlussempfehlung:
1.
Der Rat der
Gemeinde Stadland nimmt Kenntnis von dem Antrag der Vorhabenträgerin PWG GmbH
& Co. Windpark Sürwürderwurp KG (Stadland), mit dem sie am 22. November
2023 beantragt hat, die erforderlichen Bauleitplanverfahren zur Schaffung von
Baurecht für die Errichtung von Windkraftanlagen am Lockfleth / Sürwürder
Hellmer durchzuführen, und in dem sie sich verpflichtet hat, die erforderlichen
Planungsunterlagen in ihrem Auftrag und auf ihre Kosten erstellen zu lassen.
2.
Der Rat entspricht
diesem Antrag der Vorhabenträgerin und beschließt, die Verfahren zur 43.
Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65
„Windpark Sürwürderwurp“ einzuleiten. Der Geltungsbereich ist für beide
Bauleitplanverfahren identisch; er entspricht der dunkelgrün markierten Fläche
im Lageplan.
3.
Die Wahl des
Planungsbüros ist einvernehmlich mit der Verwaltung abzustimmen.