Beschlussempfehlung:
Die der Firma Tennet wird verpflichtet, bei den Planungen der Standorte zur Errichtung der Konverterstationen einen Mindestabstand von 1000 m zur nördlichen Bebauung Hartwardens einzuhalten.
Beschlussempfehlung:
Die der Firma Tennet wird verpflichtet, bei den Planungen der Standorte zur Errichtung der Konverterstationen einen Mindestabstand von 1000 m zur nördlichen Bebauung Hartwardens einzuhalten.