Sitzung: 14.10.2021 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5
Vorlage: 140/2021
Beschlussempfehlung:
Die Hebesätze für
die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde
Stadland ab dem 01.01.2022 entsprechend des Satzungsentwurfes festgesetzt:
Grundsteuer A 450 v. H.
Grundsteuer B 450 v. H.
Gewerbesteuer 430 v. H.