Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5

Beschlussempfehlung:

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Stadland ab dem 01.01.2022 entsprechend des Satzungsentwurfes festgesetzt:

Grundsteuer A 450 v. H.

Grundsteuer B 450 v. H.

Gewerbesteuer              430 v. H.