Beschlussempfehlung:
Der Aufstellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53, Markstraße, Sondergebiet Einzelhandel, im Parallelverfahren, wird gefasst.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und das Verfahren zur Beteiligung der Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sind durchzuführen.