Beschlussempfehlung:

 

1.       Der Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB im Juni / Juli 2023 zum Entwurf der „Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich Achterstadt“ (Außenbereichssatzung Achterstadt) eingegangen sind.

2.       Der Verwaltungsausschuss billigt die aktualisierten Entwurfsunterlagen, die das beauftragte Planungsbüro vorgelegt hat.

3.       Der Verwaltungsausschuss beschließt, mit diesem Entwurf für die „Außenbereichssatzung Achterstadt“ die zweite Beteiligungsrunde, namentlich die Veröffentlichung mit paralleler Öffentlicher Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, durchzuführen.