Beschlussempfehlung:

 

  1. Es wird festgestellt, dass aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sind keine Anregungen hervorgegangen sind, im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) von zehn Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen und eine Stellungnahme während der Zeit der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) eingegangen sind.

 

  1. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit gemäß § 1 Abs. 7 BauGB unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Auf die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros wird Bezug genommen.

 

  1. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Stadland die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadland und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53, Marktstraße Lebensmittelmarkt, als Satzung.