Sitzung: 21.11.2018 Infrastrukturausschuss_16
Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 223/2018
Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht stattgegeben.
Die gestalterischen Bauvorschriften des Bebauungsplanes sind
zurückhalten, für hohe Individualität, und im notwendigen Rahmen verfasst. Sie
sollen grundsätzlich eine vielfältige Wohnbebauung ermöglichen, einer
Großflächigkeit bzw. Gleichmäßigkeit gebieten. Eine Sattel- / Walmbedachte
Bauweise ermöglicht Lager- / Stellplatz über dem Erdgeschoss und reduziert
somit die Bodenversiegelung. Der Antrag ist nicht ausreichend begründet. Dem
Antragsteller bleibt unbenommen das Objekt gemäß den Festsetzungen u.a. zu
realisieren.