Sitzung: 18.10.2018 Infrastrukturausschuss_16
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Mit der Einladung haben die Ausschussmitglieder Beratungsunterlagen zur Schaffung bedarfsgerechter Betriebsräume für die Freiwillige Feuerwehr Rodenkirchen erhalten. Als Alternativen sind der An- und Umbau des Bestandsgebäudes Feuerwehrhaus Rodenkirchen, der Neubau eines Feuerwehrhauses für den Standort Rodenkirchen sowie ein Objekttausch mit dem Gemeindebauhof Stadland dargestellt. Im Vergleich scheiden die Varianten Neubau und Objekttausch aus. Zur Variante 1, An- und Umbau des Bestandsgebäudes, trägt die Architektin Maike Winter, Büro Thalen Consult GmbH, Zetel, anhand vorliegender Zeichnungen vor.
Auf Nachfrage erklärt die Architektin ergänzend, dass der Balkon das Ergebnis einer zurückhaltenden Planung ist, um keinen “überschüssigen Raumbedarf” im Obergeschoss darzustellen und im Zweifel als Rettungsweg dienlich ist. Die Kosten für eine möglicherweise erforderliche Erneuerung der Solplatte im Bestand Fahrzeughalle sind sicherheitshalber in der Gesamtkostendarstellung aufgenommen. Für eine Entscheidung muss jedoch noch eine gutachterliche Untersuchung der Solplatte erfolgen. Die Größe der Schulungsräume kann im Rahmen einer konkreten Planung noch einmal auf ein “notwendiges Maß” geprüft werden. Eine Fußbodenheizung für die Fahrzeughalle ist keine Empfehlung der Feuerwehr-Unfallkasse, allerdings für den Bereich der Umkleiden schon.
Nach kurzer Aussprache sind sich die Ausschussmitglieder darüber einig, der Beschlussempfehlung der Verwaltung zuzustimmen:
Aufgrund
des ermittelten Investitionsvolumens sowie aus einsatztaktischen Gründen ist
zur Bedarfsdeckung (Fahrzeugeinstellmöglichkeit) am Standort der Freiwilligen
Feuerwehr Rodenkirchen, Am Markt 8, der Anbau einer Fahrzeughalle an die
Bestandsimmobilie Feuerwehrhaus Rodenkirchen vorzunehmen. Die innere
Gebäudeinfrastruktur ist bedarfsgerecht / richtlinienkonform innerhalb der
Bestandsimmobilie unter Verwendung der Flächen der Waschhalle, sowie des
Stellplatzes 1 der Fahrzeughalle vorzunehmen. Soweit weitere Untersuchungen
ergeben, dass die Sohlplatte der Bestandsfahrzeughalle nicht mehr ausreichend
tragfähig ist, ist diese zu ersetzen. Der abgängige Ölabscheider ist fachgerecht
zu entfernen. Ein Waschplatz mit neuen Ölabscheider wird im Außenbereich
positioniert. Auf die Entwurfszeichnungen, vorbehaltlich der Detailabstimmung
zu beteiligender Institutionen, wird Bezug genommen.