Beschluss: zurückgestellt

Beschlussempfehlung:

  1. Die Schaffung zusätzlicher Kindertagesstättenplätze in Rodenkirchen erfolgt über die Errichtung eines Neubaus. Der Neubau wird zunächst mit drei Gruppenräumen, einen Bewegungsraum und entsprechendem Personal- und Sanitärbereich ausgestattet. Die Außenfläche (Freifläche, Parkplätze etc.) wird entsprechend angelegt.
  2. Der Standort der neu zu errichtenden Kindertagesstätte ist das gemeindeeigene Grundstück Flurstück 114/8, Flur 6, Gemarkung Rodenkirchen, Grünfläche nördlich der Großsporthalle Rodenkirchen. Die Erschließung erfolgt über die Schweier Straße.
  3. Ein entsprechendes Bauleitplanverfahren ist auf Grundlage der städtebaulichen Skizzierung ist durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst.