Beschlussempfehlung:
- Die Schaffung zusätzlicher Kindertagesstättenplätze in Rodenkirchen erfolgt über die Errichtung eines Neubaus. Der Neubau wird zunächst mit drei Gruppenräumen, einen Bewegungsraum und entsprechendem Personal- und Sanitärbereich ausgestattet. Die Außenfläche (Freifläche, Parkplätze etc.) wird entsprechend angelegt.
- Der Standort der neu zu errichtenden Kindertagesstätte ist das gemeindeeigene Grundstück Flurstück 114/8, Flur 6, Gemarkung Rodenkirchen, Grünfläche nördlich der Großsporthalle Rodenkirchen. Die Erschließung erfolgt über die Schweier Straße.
- Ein entsprechendes Bauleitplanverfahren ist auf Grundlage der städtebaulichen Skizzierung ist durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gefasst.