Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.    Der Rat nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen, die zum Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 „Sondergebiet Einzelhandel Rodenkirchen“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB im Rahmen der der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB eingegangen sind.

2.    Der Rat billigt den vom Vorhabenträger vorgelegten Entwurf der Plan-Unterlagen für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 „Sondergebiet Einzelhandel Rodenkirchen“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.

3.    Der Rat beschließt die Planzeichnung für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 „Sondergebiet Einzelhandel Rodenkirchen“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB in Verbindung mit seiner Abwägung und der Begründung als Satzung gemäß § 10 BauGB. Er beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft treten zu lassen.