Sitzung: 26.04.2023 Infrastrukturausschuss
Beschluss: ohne Beschlussempfehlung weiter an den VA
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/252/2023
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
1.
Der Rat
nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen, die zum Entwurf für die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 44 „Sondergebiet Einzelhandel Rodenkirchen“ im vereinfachten
Verfahren nach § 13 a BauGB im Rahmen der der Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB
eingegangen sind.
2.
Der Rat
billigt den vom Vorhabenträger vorgelegten Entwurf der Plan-Unterlagen für die
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 „Sondergebiet Einzelhandel Rodenkirchen“
im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB.
3.
Der Rat
beschließt die Planzeichnung für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44
„Sondergebiet Einzelhandel Rodenkirchen“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a
BauGB in Verbindung mit seiner Abwägung und der Begründung als Satzung gemäß §
10 BauGB. Er beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan in der Fassung der 1.
Änderung durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft treten zu lassen.