Sitzung: 06.06.2019 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: 093/2019
Beschlussempfehlung:
Als Untergrenze für die Eröffnung einer neuen Hortgruppe wird eine Mindestanzahl von sechs verbindlich angemeldeten Kindern festgelegt. Verbindlich meint in diesem Zusammenhang die Inanspruchnahme des Hortangebotes für mindestens ein Kindergartenjahr. Davon ausgenommen sind dringende Fälle, wie beispielsweise der Umzug in eine andere Kommune.