Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

Dem Antrag wird nicht stattgegeben.

 

Die gestalterischen Bauvorschriften des Bebauungsplanes sind zurückhalten, für hohe Individualität, und im notwendigen Rahmen verfasst. Sie sollen grundsätzlich eine vielfältige Wohnbebauung ermöglichen, einer Großflächigkeit bzw. Gleichmäßigkeit gebieten. Eine Sattel- / Walmbedachte Bauweise ermöglicht Lager- / Stellplatz über dem Erdgeschoss und reduziert somit die Bodenversiegelung. Der Antrag ist nicht ausreichend begründet. Dem Antragsteller bleibt unbenommen das Objekt gemäß den Festsetzungen u.a. zu realisieren.