Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 6

Beschlussempfehlung:

Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Stadland ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A und Grundsteuer B        =             430 v. H.

Gewerbesteuer                                              =             410 v. H.