Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO für Investitionen von erheblicher werden in der Gemeinde Stadland wie folgt festgelegt: Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachvermögen in Höhe von 100.000,00 € und Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von 250.000,00 €.