Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Beschlussempfehlung:

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG werden die als Drucksache beigefügte Richtlinie über die Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG und die Delegation von personalrechtlichen Befugnissen festgesetzt.