Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Herr Schierloh teilt mit, dass die Kommunalaufsicht zwischenzeitlich mitgeteilt hat, das sie keine Bedenken habe wenn von den Städten und Gemeinden Wertgrenzen in Höhe von 100.000,00 € für Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachvermögen und 250.000,00 € für Auszahlungen für Baumaßnahmen festgelegt werden.

 

Beschlussempfehlung:

Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO für Investitionen von erheblicher Bedeutung werden in der Gemeinde Stadland wie folgt festgelegt: Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachvermögen in Höhe von 100.000,00 € und für Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von 250.000,00 €.

 

Abstimmungsergebnis: