Nachtrag: 10.10.2017

Auf Grund der Beratung in der letzten Sitzung des Fachausschusses, zum TOP Standortentwicklung an der geplanten A20, wurde im Rahmen dieser Sitzung ein Bereisungstermin aufgenommen.

 

Vom Standort Havendorfersand, Brücke Bundesstraße 437, zeigt der Vorsitzende der CDU-Faktion die Grenze des Gemeindegebiets zur Stadt Nordenham auf, macht in Bezug auf die bekannte Gewerbeentwicklung der Stadt auf die Nähe zur Ortschaft Kleinensiel deutlich und beschreibt die zu erwartende Belastung der Kleinensieler Bürger durch den Autobahnbetrieb. Weiter verweist er auf einen bestehenden Ratsbeschluss zur Zurückhaltung der Gewerbeentwicklung in Richtung Kleinensiel und weist auf die Notwendigkeit zum Erhalt der landwirtschaftliche Flächen südlich der Trasse B437/A20 hin.

 

Am Standort Nordenhamer Straße, westlich Dreieck B437/B212, sowie am Standort Nordenhamer Straße / Ecke Beckumer Straße, zeigt der CDU-Fraktionsvorsitzende ebenfalls die Grenze zum Stadtgebiet Nordenham auf. Die möglichen Gewerbeflächen, nördlich und südlich der späteren Autobahn können über die Nordenhamer Straße erschlossen werden. Hierzu wird eine Verbindungsstraße B212 neu / Nordenhamer Straße nach seiner Auffassung nicht benötigt. Zum notwendigen Ausgleich stellt er da, dass die Gewerbefläche voll ausgenutzt werden sollten. Der Eingriff sollte nicht im Gebiet sondern an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Von der Verwaltung wird vorgetragen, dass die Darstellung der Gewerbeflächen, in Bezug auf die Entwicklung des Regionalen Raumordnungsprogramms von Bedeutung ist. Die gemeindlichen Interessen sollten hierzu eher größer aufgezeigt werden. Für eine spätere Raumausdehnung ist ein Planabweichungsverfahren notwendig; kostet Zeit und Geld. Außerdem sind bei den von der Verwaltung aufgezeigten Dimensionen teilweise Ausgleichsflächen berücksichtigt. Am Beispiel Gewerbegebiet Schweierfeld mit einem Ausgleichsbedarf von 1 : 1,9 wird deutlich, dass erheblich Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs besteht.

 

Die Ausführungen wurden von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.