Beschluss: ohne Beschlussempfehlung weiter an den VA

Die Verwaltung hatte für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Vertragsentwurf zur Vermittlung, Herrichtung und Management einer Kompensationsfläche, zur im Plangebiet Campingplatz befindlichen Röhrichtfläche, vorgelegt. Auf Anfrage der Verwaltung hat die Flächenagentur Wesermarsch den Vertrag mit einem Kostenvolumen von rd. 60.000 € (Kaufpreis, Herrichtung einer Röhrichtfläche und Management) für 1,55 ha notwendiger Ausgleichsfläche angeboten. Daneben hat die Verwaltung dargestellt, dass ebenso vor dem Satzungsbeschluss (mit dem Ziel eines rechtskräftigen Bebauungsplanes zu erreichen) eine weitere Fläche von 1,65 ha als sonstiger Ausgleich nachgewiesen werden muss. Diese Fläche könnte auf der gemeindeeigenen Fläche in Absen angeboten werden.

Die Planung hatte a.G. fehlender Flächenverfügbarkeit rd. 10 Jahre geruht. Der Ausgleichsbedarf ist durch die Vegetationsentwicklung in den letzten Jahren innerhalb der Plangebietsfläche entstanden.

 

Die Ausschussmitglieder anerkennen, dass diese Forderungen nicht in der Verantwortung von Rat und Verwaltung, sondern in der Gesetzgebung liegen. Gleichwohl werden die geforderten Dimensionen stark kritisiert.

 

Die SPD/WPS/FDP-Gruppe trägt vor, dass in Anbetracht dieser Anforderungen und derer die das Thema Landschaftsschutzgebiet etc. noch mit sich bringen, sich die Frage der wirtschaftlichen Darstellung aufgetan hat. Bis zur Sitzung des Rates gibt es in der Gruppe noch Beratungsbedarf.

 

Von der Verwaltung erfolgt der Hinweis, dass erst mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan Sicherheit für eine konkrete Planung, somit auch eine mögliche Investorengewinnung gegeben ist. Desweiteren hat die Gemeinde, aufgrund von eingegangenen Verpflichtungen, bei Aufgabe der Planung, das Plangebiet zu rekultivieren. Rekultivieren heißt in dem Fall „Grüne Wiese“ herstellen. Die sich daraus ergebenen Folgen in Bezug auf Natur- und Landschaftsschutz versus Nutzung Strand- und Sportflächennutzung ist nicht absehbar.

Der Rat der Gemeinde Stadland hat die Themen Wohnen und Tourismus als strategische Entwicklungsziele für die Gemeinde festgelegt. Zum Thema Tourismus trägt die Verwaltung vor, welche möglichen Umsätze der ersten Umsatzstufe auf Grundlage statistischer Aussagen möglicherweise durch einen Campingplatzbetrieb in der Region generiert werden können, wohlwissen nicht ausschließlich in Stadland. Neben den Gemeindeanteilen an der Umsatz- und Einkommensteuer sind auch die sich aus dem Konsumbedarf der Gäste entwickelnden Arbeitsplätze von Bedeutung.

 

Weiter stellt die Verwaltung den Ausschussmitgliedern anheim, eine Entscheidung nicht weiter zu vertagen. Einerseits entwickeln sich die, die Planung begleitenden Umstände / Sachverhalte möglicherweise nicht zum Vorteil eines Planvorhabens und andererseits wird die Verwaltung aus Kapazitätsgründen keine neuen Planungen beginnen soweit nicht der Abschluss (Satzungsbeschluss) eine der laufenden Planungen abzusehen ist.

 

Der TOP soll ohne Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss und Rat weitergegeben werden.