Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

zu a)   Die eingegangenen Stellungnahmen waren allen Ratsmitgliedern mit der Einladung übersandt worden. Planer F. Schnitker trägt die Stellungnahmen anhand einer Präsentation vor und erläutert dazu. Die mit den Stellungnahmen erfolgten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

zu b)   Zur Darstellung der Zuwegung muss noch mit dem Landkreis eine Abstimmung erfolgen. Ein Schallgutachten liegt vor, der Oberflächenentwässerungsplan wird vorbereitet. Beide Ergebnisse werden in der Planzeichnung bis zur Auslegung etc. berücksichtigt. Nach erster Berechnung werden für die Kompensation, 1:1, möglicherweise 16 Hektar Fläche benötigt. Je nach Aufwertung der Fläche, kann der Flächenbedarf reduziert werden. Auch die Kompensation wird in den Planentwürfen dargestellt.

Gegen die Abwägungsvorschläge wurden keine Einwände erhoben und keine Ergänzungen vorgetragen. Die Anregungen und Stellungnahmen zum Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB unter Berücksichtigung privater und öffenlticher Interessen gegeneinander und untereinander wie in der Vorlage dargestellt gerecht abgewogen.

 

zu c)   Dem vorgestellten Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde einhellig zugestimmt.

 

zu d)   Die Verwaltung erhält den Auftrag die Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 2,  4 Abs. 2 BauGB)durchzuführen.

 

zu e)   Die Planverfahren sollen im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

 

Der Vorsitzende lässt über die Zustimmung zu b) bis e) abstimmen.