Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlung:

zu b)   Da im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit keine Abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, bedarf es keiner Abwägung.

zu c)   Gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG beschließt die Vertretung der Gemeinde Stadland den Bebauungsplan Nr. 4, Seefeld, 1. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und textlicher Festsetzung und der Begründung.