Sitzung: 21.09.2017 Infrastrukturausschuss_16
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: 228/2017
Beschlussempfehlung:
zu b) Da im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit keine Abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, bedarf es keiner Abwägung.
zu c) Gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG beschließt die Vertretung der Gemeinde Stadland den Bebauungsplan Nr. 4, Seefeld, 1. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und textlicher Festsetzung und der Begründung.