Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Die Fassung eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses ohne vorherige Befragung der Bürger wird vom Infrastrukturausschuss nicht empfohlen – sh. auch TOP 4.

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag, zeitnah eine Bürgerbefragung der Eigentümer und Mieter im Umkreis von 1.000 m des Standortes der geplanten Windenergieanlage durchzuführen.