Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Die Ausschussmitglieder verweisen auf den gefassten Beschluss des Rates der Gemeinde Stadland. Eine Befragung der Bürger, hier Eigentümer und Mieter, im Umkreis von 1.000 m soll zeitnah von der Verwaltung durchgeführt werden.

Eine Bürger- oder Kommunalbeteiligung soll nicht verbindlich geregelt werden. Eine Kommunalbeteiligung muss zu gegebener Zeit abgewogen werden, soweit eine Möglichkeit gegeben würde. Somit ist das Erfordernis zur Prüfung, der verbindlichen Auflage des Vorhabenträgers eine Bürger- und Kommunalbeteiligung an Windenergieanlagen anzubieten, durch einen Fachanwalt nicht erforderlich.

Die Fassung eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses ohne vorherige Befragung der Bürger wird vom Infrastrukturausschuss nicht empfohlen.

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag, zeitnah eine Bürgerbefragung der Eigentümer und Mieter im Umkreis von 1.000 m des Standortes der geplanten Windenergieanlage durchzuführen.