Beschlussempfehlung:

 

1.       Der Rat der Gemeinde Stadland nimmt Kenntnis von dem Antrag der Vorhabenträgerin PWG GmbH & Co. Windpark Sürwürderwurp KG (Stadland), mit dem sie am 22. November 2023 beantragt hat, die erforderlichen Bauleitplanverfahren zur Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Windkraftanlagen am Lockfleth / Sürwürder Hellmer durchzuführen, und in dem sie sich verpflichtet hat, die erforderlichen Planungsunterlagen in ihrem Auftrag und auf ihre Kosten erstellen zu lassen.

2.       Der Rat entspricht diesem Antrag der Vorhabenträgerin und beschließt, die Verfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 „Windpark Sürwürderwurp“ einzuleiten. Der Geltungsbereich ist für beide Bauleitplanverfahren identisch; er entspricht der dunkelgrün markierten Fläche im Lageplan.

3.       Die Wahl des Planungsbüros ist einvernehmlich mit der Verwaltung abzustimmen.