Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Stadland ermächtigt die Freiwillige Feuerwehr Stadland auf Grundlage des §2 Abs. 6 des Niedersächsisches Brandschutzgesetzes zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen im Bereich der Gemeinde Stadland, die Befugnisse der Verkehrsregelung wahrzunehmen. Die Übernahme dieser Aufgaben erfolgt auf freiwilliger Basis durch die Ortsfeuerwehren der Gemeinde Stadland.