Beschlussempfehlung:
1. Der Rat
der Gemeinde Stadland beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 61 „Südlicher Hellmer“ in Reitland einzuleiten, um dort ein
neues, privat zu erschließendes Wohngebiet zu ermöglichen.
2. Der Rat
entspricht damit einem Antrag von Reitlander Vorhabenträgern, die sich
verpflichten, für die Kosten des Bauleitplanverfahrens aufzukommen und die Planunterlagen
in Abstimmung mit der Gemeinde ausarbeiten zu lassen.
3. Bei
Bedarf wird vor dem Satzungsbeschluss ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen
werden.
2. Der
Bebauungsplan wird auf Grundlage von § 13 b BauGB unter Einbeziehung von
Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren im Sinne von § 13 a Absatz 1
Satz 2 BauGB aufgestellt. Dies erlaubt eine verkürzte Beteiligung von
Öffentlichkeit und Behörden, Abweichungen vom Flächennutzungsplan, das
Entfallen der förmlichen Umweltprüfung und den Verzicht auf Ausgleich für
Eingriffe in Natur und Landschaft.