Beschlussempfehlung:

 

Auf der Fläche „Suchraum I / Seefeld/ der aktuellen „Standortpotentialstudie für Windparks in der Gemeinde Stadland“ soll ein Windenergieanlagenpark in Schweieraußendeich ausgewiesen werden.

 

Die Standorte der Windenergieanlagen sind im südlichen Bereich des Suchraums zu konzentrieren, so dass zwischen der nördlichsten Windenergieanlage und dem Ort Seefeld ein Mindestabstand von 1.200 Meter verbleibt.

 

Zugelassen wird eine Rotor-Out Planung zur Realisierung von Anlagen in Schmalbereichen und damit einhergehender Maximierung des Abstandes zur Ortschaft Seefeld

 

Insgesamt werden 8 Windenenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 200 m je Anlage zugelassen.

 

Der Vorhabenträger wird 2 Bürgerwindenergieanlagen (bei Realisierung von 4 Anlagen eine Bürgeranlage, bei Realisierung von 8 Anlagen zwei Bürgeranlagen) bereitstellen.

 

Die Betreibergesellschaft beteiligt die Gemeinde am Ausbau gemäß § 6 EEG

 

Der Aufstellungsbeschluss zur (37.) Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadland, zur Ausweisung eines Windenergieanlagenpark in Schweieraußendeich, wird gefasst. Für den Flächennutzungsplan darf nur der vom Vorhabenträger in Anlage 3 gelb umrandete Bereich in die Planung einbezogen werden.

Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (Nr. 60), Sondergebiet Windenergieanlagenpark Schweieraußendeich, wird gefasst.

Die Planungen werden gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Parallelverfahren durchgeführt.