Beschlussempfehlung:
Den Entwürfen der Planzeichnung und Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44, Sondergebiet Handel, Rodenkirchen, wird mit einer Ergänzung zugestimmt.
Die textlichen Festsetzungen werden ergänzt:
Im Plangebiet sind Videotheken, Glücksspielhallen, Spielhallen, Sex Shops als Shop-in Shop-Geschäft nicht zulässig.
Die Verwaltung erhält den Auftrag die Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.