Beschluss: ohne Beschlussempfehlung weiter an den VA

Beschlussempfehlung:

 

Auf der Fläche „Suchraum I / Seefeld/ der aktuellen „Standortpotentialstudie für Windparks in der Gemeinde Stadland“ soll ein Windenergieanlagenpark in Schweieraußendeich ausgewiesen werden.

 

Die Standorte der Windenergieanlagen sind im südlichen Bereich des Suchraums zu konzentrieren, so dass zwischen der nördlichsten Windenergieanlage und dem Ort Seefeld ein Mindestabstand von 1.200 Meter verbleibt. Die in der Fläche zu planenden Windenergieanlagen sind so zu verteilen, dass der Abstand zur Ortschaft Seefeld möglichst noch größer wird.

Mindestens zwei der Windenergieanlagen sind als „Bürgeranlagen“ zu planen, an denen sich Stadlander Einwohner finanziell beteiligen können.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur (37.) Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadland, zur Ausweisung eines Windenergieanlagenpark in Schweieraußendeich, wird gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes (Nr. 60), Sondergebiet Windenergieanlagenpark Schweieraußendeich, wird gefasst.

Die Planungen werden gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch im Parallelverfahren durchgeführt.