Beschlussempfehlung:

Dem Antrag wird stattgegeben.

 

Dem Antragsteller wird gestattet bautechnisch, einwandfreies Recyclingmaterial, Mineralgemisch und Boden nach Weisung der Gemeinde im Bereich des Campingplatzgeländes zu lagern.

Bautechnisch, einwandfreies Recyclingmaterial, Mineralgemisch und Boden zum Auffüllen des Campingplatzgeländes wird angenommen.

Der Antragsteller hat die Material- / Bodenqualität vor Anlieferung labortechnisch nachzuweisen. Der Boden wird nach Weisung der Gemeinde gelagert bzw. eingebaut.

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag einen Gestattungsvertrag zu entwerfen.