Beschlussempfehlung:

Vor Verfahrensbeginn hat eine umfassende Bürgerinformationsveranstaltung im Dorfgemeinschafts Seefeld stattgefunden. Das Ergebnis der Eigentümer- / Mieterbefragung zeigt auf, dass mehrheitlich keine Bedenken gegen die Ausweisung eines Windenergiepark Schweieraußendeich bestehen. Die in Rückantworten genannten Bedenken sind im weitesten Sinne Belange die im Verfahren zu prüfen sind. Es haben Gesprächsrunden stattgefunden mit dem Ergebnis, dass der Vorhabenträger eine Neukonfiguration des Windenergieanlagenparks mit einem Abstand von rd. 1.600 m (vorher 1.000 m) südlich vom Ort Seefeld plant. Ein Verzicht von rd. 50 % der Potentialfläche. In einer Zeit, in der die Gemeinde Stadland Investitionen aus u.a. Krediten finanziert, kommt die Betrachtung, dass durch den Betrieb des Windenergieanlagenparks Schweieraußendeich Steuereinnahmen generiert werden, eine hohe Bedeutung zu.

 

Der Aufstellungsbeschlusses zur (37.) Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadland, zur Ausweisung eines Windenergieanlagenpark in Schweieraußendeich, wird gefasst.
Der Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60, Sondergebiet, Windenergieanlagenpark Schweieraußedeich, wird gefasst. Die Planungen werden gem. § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren durchgeführt.