Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

1.   Es wird festgestellt, dass während der der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen einge-gangen sind.

2. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit gemäß § 1 Abs. 7 BauGB unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen gegeneinander und unter-einander gerecht abgewogen. Auf die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros wird Bezug genommen.

3. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Stadland den Bebauungsplans Nr. 54, Wohngebiet Seefeld, mit Begründung und die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadland.