Sitzung: 05.04.2017 Infrastrukturausschuss_16
Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 146/2017
Beschlussempfehlung:
Die Planung ist Zeitgemäß, der Bebauungsplan allerdings aus dem Jahre 1984. Das Bauteil sowie die beantragten Befreiungen sind von untergeordneter Bedeutung und optisch nicht störend. Die beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4, 2. Änderung, wird zugelassen.