Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

Die Planung ist Zeitgemäß, der Bebauungsplan allerdings aus dem Jahre 1984. Das Bauteil sowie die beantragten Befreiungen sind von untergeordneter Bedeutung und optisch nicht störend. Die beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4, 2. Änderung, wird zugelassen.