Sitzung: 05.04.2017 Infrastrukturausschuss_16
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: 129/2017
Beschlussempfehlung:
Der in südlicher Richtung verlaufende Teil der
Straße „Seefelder Moor“ ,beginnend bei den 457/1, 457/2 und 457/3 und endend an
der Südgrenze des Flurstück 378/5 mit einer Länge von ca. 400 m und die in
westlicher Richtung verlaufende Hauptstrecke, in Höhe des Flurstücks 349/1 in
nördlicher Richtung bis zum Flurstück
169/3 mit einer Länge von ca. 600m wird rückwirkend zum 01.01.2007 gewidmet.
Die Lastbeschränkung wird auf 5 Tonnen begrenzt.