Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlung:

Der in südlicher Richtung verlaufende Teil der Straße „Seefelder Moor“ ,beginnend bei den 457/1, 457/2 und 457/3 und endend an der Südgrenze des Flurstück 378/5 mit einer Länge von ca. 400 m und die in westlicher Richtung verlaufende Hauptstrecke, in Höhe des Flurstücks 349/1 in nördlicher Richtung  bis zum Flurstück 169/3 mit einer Länge von ca. 600m wird rückwirkend zum 01.01.2007 gewidmet. Die Lastbeschränkung wird auf 5 Tonnen begrenzt.