Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Sach- und Rechtslage:

 

Im Innenbereich der Ortschaft Seefeld soll ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Der Vorentwurf der Planung hat dem Rat der Gemeinde Stadland im Dezember 2021 vorgelegen. Die Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde erteilt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung, Beteiligung der Nachbarkommunen und der Träger öffentlicher Belange sowie der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Stadland) erfolgte in der Zeit vom 11.02.2022 bis 11.03.2022 (beide Tage einschließlich).

 

Bis Redaktionsschluss der Vorlage (09.03.2022) lagen 15 Stellungnahmen vor und im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. Nach Ende der Frist der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen vom beauftragen Planungsbüro ausgewertet und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Gravierende Stellungnahmen sind auf Grund einer intensiven Abstimmung der Planung, mit den Trägern öffentlicher Belange, im Vorfeld, nicht mehr zu erwarten.

 

Damit die Planung zügig in die Umsetzungsphase gehen kann, ist mit dem Planungsbüro die Aufnahme des Tagesordnungspunktes zur Infrastruktursitzung am 17.03.2022 abgestimmt. Als Anlagen werden die Planzeichnung und die Begründung für den Satzungsbeschluss angefügt. Das Planungsbüro wird bemüht sein, die Abwägungsvorschläge zu erarbeiten und im Rahmen der Sitzung vortragen.

 

Finanzierung:

Für diese Planungsleistung sind Mittel im Haushalt 2021 enthalten.

 

Beschlussempfehlung:

 

1.   Es wird festgestellt, dass während der der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen eingegangen sind.

2. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit gemäß § 1 Abs. 7 BauGB unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen gegeneinander und unter-einander gerecht abgewogen. Auf die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros wird Bezug genommen.

3. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Stadland den Bebauungsplans Nr. 54, Wohngebiet Seefeld, mit Begründung und die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadland.

 

 

Der Vertreter des Planungsbüro H + B Umweltpartner erläutert zum Geltungsbereich der Planung. Das städtebauliche Konzept sieht die Erschließung des Wohngebiets Seefeld über die Schaartmarktstraße vor. Die innerliche Verkehrsfläche ist in zwei Trassen mit jeweils einem Wendehammer vorgesehen. Von den Haupttrassen gibt es kleine Stichwege um Wohnbauflächen zu erschließen. Nordwestlichen ist eine Regenwasserrückhalteanlage vorgesehen, die das in der Planfläche anfallenden Niederschlagswasser speichert. Über ein zu errichtendes Drosselbauwerk wird das Wasser in die Vorfluter abgeleitet.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind insbesondere Hinweise eingegangen die berücksichtigt sind und somit zur Kenntnis genommen werden. Der Hinweis des GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH, die Wendehammer auf 22 m Gesamtdurchmesser anzulegen, wird planerisch umgesetzt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Privatpersonen zur Regelung der Oberflächenentwässerung an der Südgrenze des Geltungsbereichs eingegangen. Hierzu schlägt der Planer die Herstellung eines Grabens, innerhalb des Geltungsbereichs, oder alternativ eine zusätzliche Festsetzung vor: Die Grundstücke im festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet WA3, die nördlich an die Flurstücke 65/1; 66/2; und 66/8 (Hauptstraße 48 bis 52A) angrenzen, sind durch geeignete Maßnahmen so herzurichten, dass eine Ableitung des dort anfallenden Oberflächenwassers auf die südlich angrenzenden Grundstücke nicht erfolgen kann. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen.

Eine weitere Stellungnahme fordert, dass eine zweite Zufahrt zum Wohngebiet angelegt wird. Es wird geltend gemacht, dass die Schaartmarktstraße für den Baustellenverkehr und auch für die spätere Verkehrsbelastung nicht geeignet ist. Es wird gefordert, dass entstehende Schäden von der Gemeinde getragen werden.

Zum Abschluss seiner Darstellung zeigt der Planer auf, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Stadland entsprechend zu berichtigen ist. Es bedarf keines Änderungsverfahrens.

 

 

Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird, zur Problematik der Oberflächenentwässerung, vorgeschlagen die Verpflichtende Festsetzung aufzunehmen. Praktisch soll im Rahmen der Erschließungsarbeiten im besagten südlichen Bereich des Baugebietes eine Mulde mit einer Drainage anzulegen werden, die von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu unterhalten ist. Eine entsprechende Formulierung soll in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen aufgenommen werden. Diesem Vorschlag schließen sich die Ausschussmitglieder an.

 

Zur Erschließung des Baugebietes dient die Schaartmarktstraße sind sich die Ausschussmitglieder einig. Die Stichstraße von der Landesstraße wurde bereits vor Jahrzehnten für eine entsprechende Erschließung der hinterliegenden Flächen ausgelegt. Allerdings müssen Maßnahmen getroffen werden, damit die Anlieger der Schaartmarktstraße nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Hierzu wird die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens für die Häuser sowie für die Straße vorgeschlagen. Für den Baustellenverkehr soll eine verkehrsbehördliche Anordnung eingeholt werden, dass jeweils nur ein Richtungsverkehr möglich ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftfahrzeuge soll auf 10 km/h begrenzt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten bzw. mit der Durchführung der Enderschließungsarbeiten soll auch die Schaartmarktstraße überarbeitet werden.

 

Der Vorsitzende lässt abstimmen.

 

Als zusätzliche Festsetzung wird aufgenommen:

Die Grundstücke im festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet WA3, die nördlich an die Flurstücke 65/1; 66/2; und 66/8 (Hauptstraße 48 bis 52A) angrenzen, sind durch geeignete Maßnahmen so herzurichten, dass eine Ableitung des dort anfallenden Oberflächenwassers auf die südlich angrenzenden Grundstücke nicht erfolgen kann. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Beschlussempfehlung

 

Zur Schaartmarktstraße wird aufgenommen:

-       Vor Beginn der Erschließungsarbeiten wird eine Beweissicherung für die Immobilien an der Schaartmarktstraße und für die Schaartmarktstraße vorgenommen.

-       Während der Bauzeit ist durch eine verkehrsbehördliche Anordnung zu regeln, dass kein Begegnungsverkehr auf der Schaartmarktstraße stattfindet. Die Höchstgeschwindigkeit soll dabei auf 10 km/h begrenzt werden.

-       Im Rahmen des Endausbaus wird, ohne die Anlieger der Schaartmarktstraße zu finanziell zu belasten, die Schaartmarktstraße Instand gesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmige Beschlussempfehlung

 

 

Es wird festgestellt, dass während der der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmige Beschlussempfehlung

 

Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit gemäß § 1 Abs. 7 BauGB unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Im Übrigen wird auf die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros wird Bezug genommen.

 

Abstimmungsergebnis

einstimmige Beschlussempfehlung

 

 

Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Stadland den Bebauungsplans Nr. 54, Wohngebiet Seefeld, mit Begründung und die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadland.

 

Abstimmungsergebnis: