Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Sach- und Rechtslage:

 

Die Planung ist bekannt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Baugrenze von der ursprünglichen Position nach Osten versetzt. Aufgrund des damit vergrößerten Bauteppichs besteht auf den fünf im Geltungsbereich befindlichen Wohnbaugrundstück, die Möglichkeit einer weiteren Bebauung.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, 11.11.2021 bis 13.12.2021, Beteiligung der Nachbarkommunen, Träger öffentlicher Belange und der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Stadland sind Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Im Rahmen der gleichzeitig erfolgten öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführt. 

 

Finanzierung:

Der Antragsteller trägt die Kosten des Planverfahrens.

 

Beschlussempfehlung:

 

1.   Es wird festgestellt, dass währen der der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen einge-gangen sind.

2. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit gemäß § 1 Abs. 7 BauGB unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen gegeneinander und unter-einander gerecht abgewogen. Auf die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros wird Bezug genommen.

3. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Stadland die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3, Rodenkirchen, mit Begründung.