Sach- und Rechtslage:

Aufgrund vorliegender Anträge von Vorhabenträgern zur Errichtung eines Windenergiestandortes in der Gemeinde Stadland ist die Standortpotentialstudie „Windenergieanlagen und Windenergieparks“ für den Bereich der Gemeinde Stadland aus dem Jahr 2017 aktualisiert worden. Das beauftragte Büro Diekmann, Mosebach & Partner, Rastede, legen den Vorentwurf mit Stand vom 06.07.2021 vor und wird diesen in der Infrastrukturausschusssitzung präsentieren. Der Vorentwurf der Standortpotentialskläjrtzhdfghasdftudie Wind ist der Vorlage als Anlage(n) angefügt.

Im Rahmen dieser Studie wird von einer aktuellen Windenergieanlagengeneration mit einer Gesamthöhe der Anlagen von 200 m (Referenzanlage) ausgegangen. Diese entspricht den Angaben des Windenergieerlasses des Landes Niedersachsens (NMU 2016).

Im Rahmen der Studie sind sogenannte harte und weiche Tabuzonen erarbeitet / aufgenommen worden. Während die harten Tabuzonen gegeben sind, unterliegen die Parameter der weichen Tabuzonen bzw. der (weiche) Umgebungsschutz im begrenzten Umfang dem kommunalen Abwägungsprozess – sh. Tabelle 2, Seiten 12 bis 14 der Standortpotentialstudie.

 

Für die Entscheidung der Kommune hat das Büro in der oben genannten Tabelle 2 (Kriterienkatalog), Seiten 12 bis 14,                Parameter mit Begründung vorgeschlagen die zu beraten sind und worüber der Rat der Gemeinde entsprechend seine Entscheidung beschließen muss. Der Beschluss ist von grundlegender Bedeutung um die Studie abzuschließen.  

 

 

Finanzierung:      --/--

 

 

Beschlussempfehlung:

Den im Vorentwurf der Standortpotentialstudie „Windenergieanlagen und Windenergieparks“ für den Bereich der Gemeinde Stadland eingestellten Parameter wird zugestimmt. Die Standortpotentialstudie „Windenergieanlagen und Windenergieparks“ für den Bereich der Gemeinde Stadland ist entsprechend als Endausfertigung aufzulegen. 

 

 

Auf eine erneute, inhaltliche Vorstellung der Standortpotentialstudie wurde einhellig verzichtet.

 

Auf Nachfrage erläuterte die Vertreterin des Büro Diekmann, Mosebach und Partner, dass die in der Studie aufgenommenen sogenannten weichen Faktoren für das gesamte Gemeindegebiet gelten. Bedeutet, bei einer Entscheidung zu einem Windenergieparkstandort sind die weichen Faktoren auf alle Betrachtungsräume gleich anzuwenden. Sollen die Parameter verändert werden, ist die Studie neu aufzulegen. Weiter wird beschrieben, dass die Referenzhöhe (200 m Gesamthöhe einer Windkraftanlage) als Orientierungswert aus dem sogenannten Windenergieerlass Niedersachsen entnommen ist. Gleichwohl ist der Windenergieerlass Niedersachsen hier nicht bindet. Die Planerin bestätigt, dass durch die Potentialstudie allein keinen Rechtsanspruch entsteht. Die Gemeinde entscheidet. Ein Vorhabenträger hat Klagemöglichkeit. Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird festgestellt, dass mit der Auflage der Standortpotentialstudie Windenergie in Stadland keine Entscheidung für die Ausweisung von Windenergieanlagenparks getroffen wird. Die Vertreterin des Fachplanungsbüros bestätigt dies.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.