Beschlussempfehlung:

1.   Es wird festgestellt, dass währender der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen einge-gangen sind.

2.   Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit gemäß § 1 Abs. 7 BauGB unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen gegeneinander und unter-einander gerecht abgewogen. Auf die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros wird Bezug genommen.

3.   Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Stadland die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7, Schwei, mit Begründung.