Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sach- und Rechtslage:

 

Aufgrund der zu erwartenden Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) in Bezug auf den Ausbau von Photovoltaik in der Freifläche (PV-Flächenanlagen) und möglicherweise als sogenannte Agrar-Photovoltaikanlagen, ist für das Gebiet der Gemeinde Stadland bereits eine sehr konkrete Anlagenkonzeption für den Bereich Sürwürden eingegangen. Eine weitere Anfrage liegt für den nördlichen Bereich der Gemeinde vor.

 

Bisher haben sich die Möglichkeiten zur Installation von PV-Flächenanlagen insbesondere im Rahmen der Landesraumordnung und der Regionalplanung insbesondere auf bereits versiegelte Flächen, durch hohen Lärm vorbelastete Flächen, auf Flächen die bereits vorgeprägt sind oder deren Bebauung kein Verlust von Freiflächen darstellt beschränkt.

 

Der Änderungsentwurf der Landesraumordnung sieht vor, dass der Bau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik) ausgebaut werden soll. Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft sollen für raumverträgliche Anlagen der Agrar-Photovoltaik vorgesehen werden. Agrar-Photovoltaikanlagen können weiterhin für eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung mit Traktoren zulassen. Es darf höchstens ein Flächenverlust von 15 % der landwirtschaftlichen Fläche entstehen.

 

Zur Verbesserung der Standortentscheidungen sollen die Träger der Regionalplanung im Benehmen mit den Gemeinden und den landwirtschaftlichen Fachbehörden regionale Energiekonzepte erstellen und in die Regionalen Raumordnungsprogramme integrieren.

 

Nach Auskunft der Regionalplanung Landkreis Wesermarsch wird es möglicherweise zeitnah zu einem ersten Austausch mit den Kommunen u.a. kommen.    

 

 

Der Vorhabenträger erläutert zur geplanten Anlage. Auf einer Fläche von rd. 51 Hektar soll eine Flächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 50 bis 70 Megawatt entstehen. Diese Anlage erlaubt die Produktion von 1 Tonne Wasserstoff pro Tag.