Sach- und Rechtslage:

 

Der Handelsregistereintrag der JWE Bürgerwindpark Schweieraußendeich GmbH & CoKG wurde der Gemeinde bereits im Jahr 2013 durch das Amtsgericht Oldenburg mitgeteilt. Im Dialog wurden sporadisch Sachstände über das Planungsvorhaben Windenergiepark Schweieraußendeich einerseits und andererseits die Ausschlußwirkung der Flächennutzungsplanung Stadland sowie Erstellung einer Potentialstudie „Standortpotentialstudie Windenergieparks und Windenergieanlagenparks in der Gemeinde Stadland“ zwischen JWE und der Gemeinde kommuniziert.

 

Aktuelle Beschlusslage ( 04.11.2020) des Rates der Gemeinde Stadland auf Grundlage der Standortpotentialstudie zur Entwicklung der Windenergie in der Gemeinde Stadland:

 

Kein neuer Windpark bei Seefeld und auch nicht woanders in Stadland, Repowering (max. 150 m) in Rodenkircherwurp und Düddingen, wenn die Anwohner im Umkreis von 1000 Metern mehrheitlich einverstanden sind, und drei Anlagen des Windparks Morgenland auf Stadlander Gebiet, wenn auch auf Nordenhamer Seite neue Anlagen gebaut werden. Unterstützung Neuanlagen, wenn eine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, die Gemeinde auch die Option einer kommunalen Beteiligung bekommt und eine 100% Gewerbebesteuerung in Stadland angestrebt wird, soweit möglich (Q.: Rat der Gemeinde Stadland am 20.06.2017).

 

Diese Beschlusslage ist der JWE Bürgerwindpark Schweieraußendeich in mehreren Gesprächen vermittelt worden. Letztmalig schriftlich am 04.11.2020.

 

Mit Schreiben vom 26.04.2021 beantragt die JWE Bürgerwindpark Schweieraußendeich GmbH & CoKG, wpd Windpark Nr. 572 GmbH & Co.KG, FPJ Development GmbH & Co.KG, die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadland zur Aufnahme der Potentialfläche in Schweier- bzw. Seefelderausßendeich.

 

Nach aktueller Beschlusslage ist der Antrag der JWE Bürgerwindpark Schweieraußendeich GmbH & Co.KG abzulehnen.

 

Unter dem Eindruck des am 01.01.2021 neu in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der im Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms formulierten Ziele zur Sicherung von Landflächen für die Windenergienutzung (bis 2030 1,4 %, ab 2030 2,1 %) sowie einer möglicherweise bevorstehenden Überarbeitung der Standortpotentialstudie „Windenergieparks und Windenergieanlagenparks in der Gemeinde Stadland“ wird der Antrag der JWE Bürgerwindpark Schweieraußendeich dennoch zur Beratung vorgelegt. 

   

 

Finanzierung:

 

Alle mit dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und ggf. der Aufstellung eines Bebauungsplanes verbundenen Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen. 

 

 

 

Die Vertreter der Vorhabenträge für die Entwicklung eines Windenergiepark Schweieraußendeich beschreiben die Planung auf Grundlage des aus der Potentialstudie Windenergie 2016 hervorgegangenen Suchräume. Die Anzahl der geplanten Windenergieanlagen wird in der Fläche auf sieben Anlagen beschränkt. Die Gesamthöhe je Anlage ist mit 200 Metern geplant. Die Radien von 700 m zu Siedlungsbereichen und 600 m zu Wohnhäusern im Außenbereich werden eingehalten. Der nördlichste Anlagenstandort ist etwa. 1.200 m von der Ortschaft Seefeld entfernt vorgesehen. Der Vorhabenträger beschreibt, dass die Stimmung der Seefelder Bevölkerung bereits in der durchgeführten Informationsveranstaltung in Seefeld aufgenommen wurde. Auf Nachfrage beschreibt der Vorhabenträger, dass ein größerer Abstand möglich ist und hierzu auch die Bereitschaft besteht.

Der Sitz der Betreibergesellschaft ist seit 2013, d.h., bei Realisierung des Windenergieparks fließt die Gewerbesteuer zu 100 v.H. in die Gemeindekasse Stadland. Für das beteilige Unternehmen FPJ wird eine 90 / 10 Aufteilung dargestellt. Eine Beteiligung der Bürger wird ermöglicht.

Zeitlich würde zunächst das Bauleitplanverfahren durchzuführen sein und etwa im 3. Quartal der entsprechende Antrag gemäß Bundesimmissionsschutzgesetzt gestellt werden. Die Betreiber gegen davon aus, dass der Betrieb des Windenergieparks im Jahr 2024 erfolgt.

 

Von der Verwaltung wird vorgetragen, dass die Bürgerbefragung begonnen ist und Rückmeldungen bis zum 01.03.2022 erwartet werden.

 

Herr Schwedt (WPS) stellt den Antrag, dass keine Beschlussempfehlung gefasst wird und der Tagesordnungspunkt in einer nächsten Infrastrukturausschuss-sitzung wieder vorgelegt wird.

 

Es besteht Einigkeit, dass es zur letzten Vorstellung des Projektes einige Änderungen gibt und dass es offensichtlich noch Anpassungsbedarf gibt. Der Vorsitzende schlägt vor, dass in kleiner Runde, bestehen aus Vertretern der Bürgerinitiative Seefeld, Politik, Bürgermeister und Vorhabenträger, Bemühungen um einen Konsens angestrebt werden soll.

 

Der Vorsitzende lässt über die Einrichtung eines sogenannten runden Tisches zur Klärung und Abstimmung des Anpassungsbedarfs abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

-       einstimmig –

 

Danach lässt der Vorsitzende über den Verfahrensantrag des Herr Schwedt auf Zurückstellung des Tagesordnungspunktes abstimmen.