Beschlussempfehlung:

Den Entwürfen zur Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stadland und zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 54, Wohngebiet Seefeld, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, werden, unter Auflagen, zugestimmt. In den textlichen Festsetzungen wird die Nutzung der solaren Strahlungsenergie aufgenommen.. Im gesamten Baugebiet kann ein Kinderspielplatz entfallen. Alternativ werden die vorhandenen Flächen zwischen Schule und Kindergarten ertüchtigt. Die Ausführung der Zufahrten und Stichstraßen wird optimiert und die Straßen auf ein erforderliches Mindestmaß reduziert. Die Verwaltung erhält den Auftrag die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.