TOP Ö 11: Bildung des Verwaltungsausschusses hier: Bestimmung der Beigeordneten für den Verwaltungsausschuss a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Verwaltungsausschusssitze b) Benennung der Beigeordneten durch Fraktionen und Gruppen c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses gemäß § 75 Abs. 1 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG