Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlung:

Die Wahlhelfer/Innen erhalten als Entschädigung hierfür 40,-- Euro. Der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/In erhalten für die Einweisung/Belehrung den halben Satz, somit 20,-- Euro.

 

Als weitere Entschädigung wird gezahlt:

 

Fahrtkostenentschädigung zur Anlieferung der Wahlunterlagen von außerhalb Rodenkirchen                                               =                0,30 Euro/km

 

Innerhalb Rodenkirchen wird keine Fahrtkostenentschädigung gewährt.

 

Pauschale für das Bringen der Wahlunterlagen der Wahlbezirke in Rodenkirchen                                                                         =                5,00 Euro

 

Pauschale für das Bringen der Wahlunterlagen der Wahlbezirke außerhalb Rodenkirchens                                      =             8,00 Euro

 

Fahrtkostenentschädigung für Teilnehmer/Innen von Wahlbezirken von außerhalb Rodenkirchen bei der Einweisung/Belehrung

=             0,30 Euro/km