Sitzung: 06.05.2021 Finanz- und Organisationsausschuss_16
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: 072/2021
Beschlussempfehlung:
Die Wahlhelfer/Innen erhalten als Entschädigung hierfür 40,-- Euro. Der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/In erhalten für die Einweisung/Belehrung den halben Satz, somit 20,-- Euro.
Als weitere Entschädigung wird gezahlt:
Fahrtkostenentschädigung zur Anlieferung der Wahlunterlagen von außerhalb Rodenkirchen = 0,30 Euro/km
Innerhalb Rodenkirchen wird keine Fahrtkostenentschädigung gewährt.
Pauschale für das Bringen der Wahlunterlagen der Wahlbezirke in Rodenkirchen = 5,00 Euro
Pauschale für das Bringen der Wahlunterlagen der Wahlbezirke außerhalb Rodenkirchens = 8,00 Euro
Fahrtkostenentschädigung für Teilnehmer/Innen von Wahlbezirken von außerhalb Rodenkirchen bei der Einweisung/Belehrung
= 0,30 Euro/km