Beschlussempfehlung:

 

Für die im Rahmend er Flurbereinigung Schwei ausgebauten Gemeindestraßen sind folgende verkehrsbehördliche Anordnungen zu beantragen und umzusetzen:

 

1. Lastbeschränkung 5 t

2. Zusatzschild „landwirtschaftlicher Verkehr bis 12 t frei“

3. 50 km/h

4. Einfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art

5. Zusatzschild „Anlieger und Fahrradfahrer frei“

 

Ausnahmegenehmigungen werden zugelassen bei

1. 25 t Gesamtgewicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

2. Zusätzliche Ausnahmen können nur mit Rücksprache mit der Gemeinde Stadland erteilt werden