Beschlussempfehlung:
Für die im Rahmend er Flurbereinigung Schwei ausgebauten
Gemeindestraßen sind folgende verkehrsbehördliche Anordnungen zu beantragen und
umzusetzen:
1. Lastbeschränkung 5 t
2. Zusatzschild „landwirtschaftlicher Verkehr bis 12 t frei“
3. 50 km/h
4. Einfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art
5. Zusatzschild „Anlieger und Fahrradfahrer frei“
Ausnahmegenehmigungen werden zugelassen bei
1. 25 t Gesamtgewicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
2. Zusätzliche Ausnahmen können nur mit Rücksprache mit der Gemeinde Stadland erteilt werden