Beschlussempfehlung:

1.   Es wird festgestellt, dass währender der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen einge-gangen sind.

 

2.   Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit gemäß § 1 Abs. 7 BauGB unter Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Auf die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros wird Bezug genommen.

 

3. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 58 Abs. 1 Ziff. 5 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Stadland den Bebauungsplan Nr. 56, Friesenstraße, als Satzung und stellt die Begründung fest.