Beschlussempfehlung:

a)    Nach § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 Satzung der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung EBS - wird der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet 7 Schwei abschnittsweise nach folgenden Abschnitten abgerechnet.

I. Bauabschnitt = 12 Bauplätze von Einmündung L 855 bis Einmündung Straße „Achter de Kark“.

II. Bauabschnitt = 11 Bauplätze von Einmündung der Straße „Achter de Kark“ bis zur Einmündung der Straße „Am Grünland“.

III. Bauabschnitt = 10 Bauplätze von Einmündung der Straße „Am Grünland“ bis zur Einmündung der Straße „Zur Storchenwiese“.

IV. Bauabschnitt = 10 Bauplätze von der Einmündung der Straße „Zur Storchenwiese“ bis östlich verlaufend zur Grenze des Baugebiet.

 

b)    Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Eigentümern Ablösevereinbarungen im Sinne von § 13 der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung EBS abzuschließen.

 

c)    Der Gesamtkaufpreis für die Baugrundstücke des I. Bauabschnitts im Neubaugebiet 7  in Schwei wird auf 54,77 €/m² festgesetzt. Der Gesamtkaufpreis beinhaltet den jeweiligen Ablösungsbetrag für die Erschließungskosten und die Oberflächenentwässerung sowie die Kosten für die Vermessung und den Grunderwerb. Zuzüglich entstehen die direkt vom OOWV zu hebenden Baukostenzuschüsse für die Abwasserbeseitigungseinrichtung.