Sitzung: 19.11.2020 Finanz- und Organisationsausschuss_16
Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: 167/2020
Beschlussempfehlung:
a)
Nach
§ 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 Satzung der gemeindlichen Satzung über
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung EBS -
wird der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die erstmalige Herstellung der
Erschließungsanlagen im Baugebiet 7 Schwei abschnittsweise nach folgenden
Abschnitten abgerechnet.
I. Bauabschnitt = 12 Bauplätze von Einmündung
L 855 bis Einmündung Straße „Achter de Kark“.
II. Bauabschnitt = 11
Bauplätze von Einmündung der Straße „Achter de Kark“ bis zur Einmündung der
Straße „Am Grünland“.
III. Bauabschnitt =
10 Bauplätze von Einmündung der Straße „Am Grünland“ bis zur Einmündung der
Straße „Zur Storchenwiese“.
IV. Bauabschnitt = 10
Bauplätze von der Einmündung der Straße „Zur Storchenwiese“ bis östlich
verlaufend zur Grenze des Baugebiet.
b)
Die
Verwaltung wird ermächtigt, mit den Eigentümern Ablösevereinbarungen im Sinne
von § 13 der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- Erschließungsbeitragssatzung EBS abzuschließen.
c)
Der
Gesamtkaufpreis für die Baugrundstücke des I. Bauabschnitts im Neubaugebiet
7 in Schwei wird auf 54,77 €/m² festgesetzt. Der Gesamtkaufpreis
beinhaltet den jeweiligen Ablösungsbetrag für die Erschließungskosten und die
Oberflächenentwässerung sowie die Kosten für die Vermessung und den
Grunderwerb. Zuzüglich entstehen die direkt vom OOWV zu hebenden
Baukostenzuschüsse für die Abwasserbeseitigungseinrichtung.